1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungena) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen der DroneSense GmbH und dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer zu sein und die Leistungen der DroneSense GmbH für sein Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der DroneSense GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
c) Es gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung der AGB, veröffentlicht auf der Website der DroneSense GmbH.2.) Angebote, Nebenabredena) Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes angegeben ist.
b) Änderungen in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.3.) Leistungsgegenstand und Auftragserteilunga) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus Vertrag, Leistungsbeschreibung, Vollmacht und diesen AGB.
b) Änderungen des Auftrags bedürfen schriftlicher Bestätigung.
c) Die DroneSense GmbH führt Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den jeweils geltenden luftfahrtrechtlichen Bestimmungen und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durch.
d) Die DroneSense GmbH kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen, sofern der Auftraggeber nach Verständigung innerhalb einer Woche nicht widerspricht.
e) Die DroneSense GmbH kann zur Vertragserfüllung Subunternehmer heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der DroneSense GmbH Aufträge erteilen, sofern der Auftraggeber nach Verständigung innerhalb einer Woche nicht widerspricht.
f) Die besonderen Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind in Punkt 4 geregelt.4.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Drohneneinsätzena) Der Auftraggeber schafft alle rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine sichere und rechtskonforme Durchführung von Drohneneinsätzen, soweit diese nicht ausdrücklich im Leistungsumfang seitens DroneSense GmbH enthalten sind.
b) Der Auftraggeber sorgt insbesondere für
-erforderliche Bewilligungen und Genehmigungen,
-Zustimmungen von Grundstückseigentümern oder Berechtigten,
-Zutritt zu Anlagen und Objekten,
-rechtzeitige Information über interne Sicherheits- und Werksschutzvorschriften.
c) Besondere Gefahren sind der DroneSense GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Dazu gehören explosive Bereiche, aktive Anlagen, gefährliche Stoffe, eingeschränkte Zugänglichkeit und vergleichbare Risiken.
d) Der Auftraggeber benennt eine vor Ort anwesende, entscheidungsbefugte Ansprechperson.
e) Werden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und ist dadurch die Durchführung des Auftrags unmöglich oder erheblich erschwert, darf die DroneSense GmbH den Einsatz verschieben, abbrechen oder vom Vertrag zurücktreten. Erbrachte Leistungen und angefallene Aufwände sind zu vergüten. Ein angemessenes Ausfallhonorar kann gemäß Punkt 6 verrechnet werden.
f) Verzögerungen und Mehrkosten durch Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Auftraggeber.5.) Wetter, Sicherheit und Einsatzabbrucha) Drohneneinsätze hängen von äußeren Bedingungen ab. Die DroneSense GmbH darf einen Einsatz aus Sicherheitsgründen nicht beginnen, unterbrechen oder abbrechen.
b) Sicherheitsrelevante Umstände sind insbesondere
-Widrige Wetterbedingungen wie starker Wind, Niederschlag, schlechte Sicht, Gewitter,
-technische Störungen,
-GPS- oder Funkprobleme,
-rechtliche Unsicherheiten oder geänderte luftfahrtrechtliche Rahmenbedingungen,
-unerwartete Hindernisse oder Aktivitäten am Einsatzort,
-unzureichende Sicherheitsmaßnahmen des Auftraggebers.
c) Abbruch vor dem Flug: entstandene Kosten (Anfahrt, Rüstung, Wartezeiten, Vorbereitung) werden verrechnet; ein Ersatztermin wird vereinbart.
d) Abbruch während des Einsatzes: die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu vergüten. Eine Wiederholung zum selben Honorar besteht nicht, sofern der Abbruch nicht im Verantwortungsbereich der DroneSense GmbH liegt.
e) Für Schäden durch wetter- oder sicherheitsbedingte Verschiebungen oder Ausfälle haftet die DroneSense GmbH nicht.6.) Stornobedingungen und Ausfallhonorara) Storno ist schriftlich möglich.
b) Stornogebühren
-bis 7 Kalendertage vor dem Einsatztermin: keine Stornogebühr, Planungsleistungen nach Aufwand,
-7 bis 3 Tage vor dem Einsatztermin: 30 Prozent des Nettohonorars,
-innerhalb der letzten 3 Kalendertage oder bei fehlender Einsatzbereitschaft vor Ort (durch den Auftraggeber verursacht): 70 Prozent des Nettohonorars.
c) Einsatzhindernisse in der Sphäre des Auftraggebers gelten als Storno gemäß lit. b).
d) Bei berechtigtem Rücktritt durch die DroneSense GmbH aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen oder auf höherer Gewalt beruhen, sind erbrachte Leistungen zu vergüten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.7.) Gewährleistung und Haftunga) Mängelrügen müssen binnen 14 Tagen per eingeschriebenem Brief erfolgen.
b) Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Verbesserungsansprüche sind innerhalb angemessener Frist zu erfüllen.
c) Die DroneSense GmbH schuldet eine fachgerechte Durchführung, jedoch keinen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg.
d) Sicht- und Sensorinspektionen haben naturgemäße technische Grenzen. Verdeckte Schäden können unter Umständen nicht erkannt werden.
e) Haftung bei Schadensfällen
1. Haftung für Schäden aus dem Flugbetrieb
Für Schäden, die unmittelbar durch den Betrieb des unbemannten Luftfahrzeugs entstehen, haftet die DroneSense GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung ist der Höhe nach durch die bestehende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung begrenzt: 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) je Schadensfall, weltweit gültig, exklusive USA, US-Territorien und Kanada.
2. Haftung für sonstige Schäden (Mess-, Planungs- und Vermögensschäden)
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt auf:
-Auftragssumme bis 250.000 Euro: max. 12.500 Euro,
-Auftragssumme über 250.000 Euro: 5 Prozent der Auftragssumme, max. 25.000 Euro.
3. Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn
-bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen,
-bei grober Fahrlässigkeit auf die Höchstbeträge gemäß Ziffer 2 begrenzt.
4. Personenschäden
Für Personenschäden haftet die DroneSense GmbH uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
f) Weitere gesetzliche Haftungsbeschränkungen für Ingenieurbüros bleiben unberührt.8.) Rücktritt vom Vertraga) Rücktritt ist nur aus wichtigem Grund zulässig, sofern Punkt 6 nichts anderes regelt.
b) Bei Verzug der DroneSense GmbH ist Rücktritt erst nach Setzen einer schriftlichen Nachfrist möglich.
c) Bei Verzug des Auftraggebers mit einer Teilleistung oder Mitwirkungshandlung darf die DroneSense GmbH zurücktreten.
d) Bei berechtigtem Rücktritt durch die DroneSense GmbH bleibt der Honoraranspruch bestehen. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind erbrachte Leistungen zu vergüten.9.) Honorar und Zahlungsbedingungena) Honorare sind in Euro erstellt.
b) Umsatzsteuer wird gesondert verrechnet.
c) Kompensation mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, außer diese sind gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich anerkannt.
d) Zahlung ist binnen der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu leisten.
f) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 9,2 Prozent pro Jahr über dem Basiszinssatz der EZB sowie Mahnspesen verrechnet.10.) ErfüllungsortErfüllungsort ist der Sitz der DroneSense GmbH.11.) Geheimhaltung und Datenschutza) DroneSense wahrt die Vertraulichkeit aller vom Auftraggeber erhaltenen Informationen.
b) Auch die eigene Planungstätigkeit unterliegt der Geheimhaltung, solange der Auftraggeber daran ein berechtigtes Interesse hat.
c) DroneSense darf anonymisierte Projektdaten zu Referenz- und Werbezwecken nutzen, sofern keine überwiegenden Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
d) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die aktuelle Datenschutzerklärung der DroneSense GmbH. Falls erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.12.) Schutz von Unterlagen, Daten und Nutzungsrechtena) Alle Rechte an von DroneSense erstellten Unterlagen, Daten und Leistungen bleiben bei der DroneSense GmbH.
b) Jede Nutzung darüber hinaus erfordert eine ausdrückliche Zustimmung.
c) Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für interne betriebliche Zwecke.
d) Rohdaten werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung herausgegeben und können gesondert verrechnet werden.
e) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die DroneSense GmbH bei Veröffentlichungen als mitwirkendes Ingenieurbüro zu nennen, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
f) Bei unberechtigter Nutzung steht der DroneSense GmbH eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der Nutzung zu. Darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.13.) Warenverkauf und Lieferung von Hardwarea) Bei Warenlieferungen gelten die Bestimmungen dieses Punktes ergänzend.
b) Angebote für Waren sind freibleibend.
c) Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe an den Auftraggeber oder Transporteur.
d) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der DroneSense GmbH.
Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits jetzt an die DroneSense GmbH ab. Die DroneSense GmbH nimmt diese Abtretung an.
e) Lieferfristen sind unverbindlich, außer ausdrücklich anders vereinbart.
f) Gewährleistung erfolgt nach Punkt 7; weitergehende Garantien nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.14.) Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, ohne Verweisungsnormen und ohne UN-Kaufrecht.
b) Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der DroneSense GmbH in Graz.15.) Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.Stand: 15. Dezember 2025